Datenschutz

1. Regelungen zum Datenschutz

(1) Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und
Bestimmungen der EUDatenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
werden zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des
Vereins personenbezogene Daten über persönliche
und sachliche Verhältnisse der Mitglieder des Vereins
erhoben und in dem vereinseigenen EDV-System
gespeichert, genutzt und verarbeitet.

(2) Mit dem Betritt eines Mitgliedes nimmt der Verein
alle für die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten
(Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung) auf.
Diese Informationen werden in dem vereinseigenen
EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird
eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen
Daten werden dabei durch geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme
Dritter geschützt.

(3) Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und
Informationen über Nichtmitglieder werden grundsätzlich
nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des
Vereinszwecks nützlich sind (wie etwa Telefon, Fax und
E-Mail) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene
Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung
oder Nutzung entgegensteht. Absatz (2) Satz 4 gilt entsprechend.

(4) Als Mitglied des Württembergischen Landessportbundes
e.V. (WLSB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an
den WLSB zu melden. Übermittelt werden dabei Vor- und
Nachname, das Geburtsdatum, das Geschlecht, ausgeübte
Sportarten und die Vereinsmitgliedsnummer. Bei Mitgliedern
mit besonderen Aufgaben werden zusätzlich die vollständige
Adresse, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, Beginn und
Ende der Funktion sowie die Bezeichnung der Funktion im
Verein übermittelt. Im Rahmen von Liga-Spielen, Turnieren,
Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen meldet der
Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an die
Sportfachverbände, deren Sportarten im Verein betrieben
werden.

(5) Jedes Mitglied hat das Recht darauf,
a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten
zu erhalten,
b) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten berichtigt
werden, wenn sie unrichtig sind, c) dass die zu seiner Person
gespeicherten Daten gesperrt werden, wenn sich bei behaupteten
Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,
d) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gelöscht werden,
wenn die Speicherung unzulässig war oder die Zwecke für die sie
erhoben und gespeichert wurden nicht mehr notwendig sind,
e) der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen,
f) seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren
Format zu erhalten. (6) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern
oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene
Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung
gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich
zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das
Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

2. Mitgliedschaftspflichten

(1) Mit der Aufnahme in den Verein anerkennt das Mitglied die Satzung.
Es verpflichtet sich die Satzungsregelungen und die Ordnungen des
Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und
alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins
entgegensteht. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über
Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren.
Dazu gehört insbesondere:
a) die Mitteilung von Anschriftenänderungen
b) Änderung der Bankverbindung bei der Teilnahme am Einzugsverfahren
c) Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das Beitragswesen
relevant sind (z.B. Beendigung der Schulausbildung, etc.)

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